Kaution

Kaution Der Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Zahlung einer Kaution, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Eine solche Vereinbarung kann auch durch Formularvertrag getroffen werden. Hier empfiehlt es sich, die Klausel durch drucktechnische Gestaltung hervorzuheben; andernfalls könnte die Vereinbarung als überraschende Klausel i. S. v. § 305c Abs. 2 BGB angesehen werden. Einzelheiten der Kaution ergeben sich aus § 551 BGB. Dort sind die zulässige Höhe, die Anlage sowie die Verzinsungspflicht geregelt. Die Vorschrift gilt nur für die Wohnraummiete. Bei der Geschäftsraummiete können die Parteien die vertragliche Regelung über die Kaution frei gestalten. 

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News - 17.07.2009

IDS Report 2009

Das neue Magazin der IDS Verwaltungsgesellschaft können Sie bei uns anfordern. Wir senden Ihnen gerne ein Exemplar.

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News - 30.06.2009

Professionelle Verwaltung in schwierigen Zeiten
Im Interview mit dem DEAL-Magazin erläutert Olaf Stiller, worauf es bei der professionellen Immobilienverwaltung ankommt. Der Geschäftsführer der IDS erklärt zudem die Besonderheiten von Zwangsverwaltungen.
Das Interview als Download:

DEAL_Magazin_06_2009.pdf

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News - 04.03.2009

IDS GmbH verwaltet Leipziger Gutenberggalerie
Die Gutenberggalerie in Leipzig wurde Ende Januar 2009 von der Westdeutschen ImmobilienBank AG erworben, die zuvor dem Fundus Fonds Nr. 29 gehörte. Die Krefelder IDS Verwaltungsgesellschaft mbH hat jetzt die Betreuung dieser zentral in Leipzig gelegenen, multifunktionalen Immobilie übernommen.

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