Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung Liegen besonders gewichtige Gründe vor, so kann ein Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Diese Kündigungstatbestände sind in § 543, § 569 BGB geregelt. Darüber hinaus gibt es ein von der Rechtsprechung entwickeltes übergesetzliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund analog § 626, § 723 BGB, § 89a, 133 HGB, das insbesondere für die Gewerberaummiete von Bedeutung ist. Für diese Mietverhältnisse können durch Vertrag auch weitere Kündigungsgründe vereinbart werden; hierbei ist allerdings zu beachten, dass einer Vertragsgestaltung durch Formularklausel enge Grenzen gesetzt sind (vgl. z.B. BGH, Urteil v. 25.3.1987, VIII ZR 71/86, NJW 1987, 2506). Bei der Wohnraummiete sind abweichende Vereinbarungen zulasten des Mieters unwirksam (§ 569 Abs. 5 BGB).

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News - 17.07.2009

IDS Report 2009

Das neue Magazin der IDS Verwaltungsgesellschaft können Sie bei uns anfordern. Wir senden Ihnen gerne ein Exemplar.

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News - 30.06.2009

Professionelle Verwaltung in schwierigen Zeiten
Im Interview mit dem DEAL-Magazin erläutert Olaf Stiller, worauf es bei der professionellen Immobilienverwaltung ankommt. Der Geschäftsführer der IDS erklärt zudem die Besonderheiten von Zwangsverwaltungen.
Das Interview als Download:

DEAL_Magazin_06_2009.pdf

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News - 04.03.2009

IDS GmbH verwaltet Leipziger Gutenberggalerie
Die Gutenberggalerie in Leipzig wurde Ende Januar 2009 von der Westdeutschen ImmobilienBank AG erworben, die zuvor dem Fundus Fonds Nr. 29 gehörte. Die Krefelder IDS Verwaltungsgesellschaft mbH hat jetzt die Betreuung dieser zentral in Leipzig gelegenen, multifunktionalen Immobilie übernommen.

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