Besucher

Besucher Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Besuch, der nur von vorübergehender Dauer ist und der Überlassung auf Dauer. Das Besuchsrecht ist gesetzlich nicht geregelt. Anerkannt ist aber, dass das Besuchsrecht bei der Wohnraummiete vertraglich nicht beschränkt werden darf.

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