Beschädigung der Mieträume

Beschädigung der Mieträume Für übliche, mit dem Mietgebrauch zusammenhängende Abnutzungen haftet der Mieter nicht. Hierzu zählen auch Dübel- und Bohrlöcher zur Anbringung notwendiger Einrichtungsgegenstände. Dagegen haftet der Mieter für solche Beschädigungen, die er schuldhaft verursacht hat. Dabei hat der Mieter Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten.

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News - 17.07.2009

IDS Report 2009

Das neue Magazin der IDS Verwaltungsgesellschaft können Sie bei uns anfordern. Wir senden Ihnen gerne ein Exemplar.

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News - 30.06.2009

Professionelle Verwaltung in schwierigen Zeiten
Im Interview mit dem DEAL-Magazin erläutert Olaf Stiller, worauf es bei der professionellen Immobilienverwaltung ankommt. Der Geschäftsführer der IDS erklärt zudem die Besonderheiten von Zwangsverwaltungen.
Das Interview als Download:

DEAL_Magazin_06_2009.pdf

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News - 04.03.2009

IDS GmbH verwaltet Leipziger Gutenberggalerie
Die Gutenberggalerie in Leipzig wurde Ende Januar 2009 von der Westdeutschen ImmobilienBank AG erworben, die zuvor dem Fundus Fonds Nr. 29 gehörte. Die Krefelder IDS Verwaltungsgesellschaft mbH hat jetzt die Betreuung dieser zentral in Leipzig gelegenen, multifunktionalen Immobilie übernommen.

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