Befristetes Mietverhältnis

Befristetes Mietverhältnis Von einer Befristung des Mietverhältnisses spricht man, wenn das Mietverhältnis nach den Bestimmungen im Mietvertrag nach Ablauf einer bestimmten oder bestimmbaren Zeit ohne weitere Erklärung enden soll. Eine derartige Befristung ist seit dem 1.9.2001 nur noch beim Geschäftsraummietverhältnis möglich. Bei der Wohnraummiete bestimmt dagegen § 575 Abs. 1 S. 2 BGB, dass das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt, wenn die Voraussetzungen für einen qualifizierten Zeitmietvertrag nicht gegeben sind (s. "Zeitmietvertrag")

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News - 17.07.2009

IDS Report 2009

Das neue Magazin der IDS Verwaltungsgesellschaft können Sie bei uns anfordern. Wir senden Ihnen gerne ein Exemplar.

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News - 30.06.2009

Professionelle Verwaltung in schwierigen Zeiten
Im Interview mit dem DEAL-Magazin erläutert Olaf Stiller, worauf es bei der professionellen Immobilienverwaltung ankommt. Der Geschäftsführer der IDS erklärt zudem die Besonderheiten von Zwangsverwaltungen.
Das Interview als Download:

DEAL_Magazin_06_2009.pdf

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News - 04.03.2009

IDS GmbH verwaltet Leipziger Gutenberggalerie
Die Gutenberggalerie in Leipzig wurde Ende Januar 2009 von der Westdeutschen ImmobilienBank AG erworben, die zuvor dem Fundus Fonds Nr. 29 gehörte. Die Krefelder IDS Verwaltungsgesellschaft mbH hat jetzt die Betreuung dieser zentral in Leipzig gelegenen, multifunktionalen Immobilie übernommen.

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