Bagatellschaden

Bagatellschaden Nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Vermieter die vermietete Sache während der Mietzeit in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dabei handelt es sich um eine so genannte Hauptpflicht und zugleich um einen wesentlichen Grundgedanken des gesetzlichen Mietrechts. Ein Abweichen hiervon durch formularvertragliche Regelungen stellt im Zweifel eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar; entsprechende Klauseln verstoßen deshalb gegen § 307 Abs. 1 und 2 BGB und sind unwirksam (BGH, Urteil v. 7.6.1989, VIII ZR 91/88, DWW 1989, 195). Zulässig ist allerdings eine Klausel, nach der der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen tragen soll (Kleinreparaturklausel). Diese Klausel muss zu ihrer Zulässigkeit gewissen Anforderungen genügen.

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News - 17.07.2009

IDS Report 2009

Das neue Magazin der IDS Verwaltungsgesellschaft können Sie bei uns anfordern. Wir senden Ihnen gerne ein Exemplar.

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News - 30.06.2009

Professionelle Verwaltung in schwierigen Zeiten
Im Interview mit dem DEAL-Magazin erläutert Olaf Stiller, worauf es bei der professionellen Immobilienverwaltung ankommt. Der Geschäftsführer der IDS erklärt zudem die Besonderheiten von Zwangsverwaltungen.
Das Interview als Download:

DEAL_Magazin_06_2009.pdf

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News - 04.03.2009

IDS GmbH verwaltet Leipziger Gutenberggalerie
Die Gutenberggalerie in Leipzig wurde Ende Januar 2009 von der Westdeutschen ImmobilienBank AG erworben, die zuvor dem Fundus Fonds Nr. 29 gehörte. Die Krefelder IDS Verwaltungsgesellschaft mbH hat jetzt die Betreuung dieser zentral in Leipzig gelegenen, multifunktionalen Immobilie übernommen.

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