Antenne im Mietrecht

Antennte im Mietrecht Nach heutiger Auffassung muss dem Mieter die Möglichkeit eingeräumt werden, in seiner Wohnung die üblichen Rundfunk- und Fernsehsendungen zu empfangen (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Aus diesem Grunde ist der Mieter berechtigt, beim Fehlen einer Gemeinschaftsantenne eine eigene Antenne auf eigene Kosten auf dem Dach des Hauses anzubringen (BayObLG, RE v. 19.1.1981, Allg. Reg. 103/80). Schwieriger ist die Situation, wenn bereits eine Gemeinschaftsantenne existiert. Hier ist eine Interessenabwägung zwischen dem Grundrecht des Mieters auf Informationsfreiheit und dem Eigentumsgrundrecht des Vermieters vorzunehmen.

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News - 17.07.2009

IDS Report 2009

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News - 30.06.2009

Professionelle Verwaltung in schwierigen Zeiten
Im Interview mit dem DEAL-Magazin erläutert Olaf Stiller, worauf es bei der professionellen Immobilienverwaltung ankommt. Der Geschäftsführer der IDS erklärt zudem die Besonderheiten von Zwangsverwaltungen.
Das Interview als Download:

DEAL_Magazin_06_2009.pdf

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News - 04.03.2009

IDS GmbH verwaltet Leipziger Gutenberggalerie
Die Gutenberggalerie in Leipzig wurde Ende Januar 2009 von der Westdeutschen ImmobilienBank AG erworben, die zuvor dem Fundus Fonds Nr. 29 gehörte. Die Krefelder IDS Verwaltungsgesellschaft mbH hat jetzt die Betreuung dieser zentral in Leipzig gelegenen, multifunktionalen Immobilie übernommen.

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