Abstands- und Ablösevereinbarungen

Abstands- und Ablösevereinbarungen

Eine Abstandsvereinbarung ist ein Vertrag mit einem Wohnungssuchenden über eine Zahlung, die als Gegenleistung für die Besitzaufgabe gedacht ist. Das Wohnungsvermittlungsgesetz bestimmt die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Vertrag wirksam ist.
Unter einer Ablösevereinbarung dagegen versteht man einen Vertrag, durch den der Wohnungssuchende sich im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrages über Wohnräume verpflichtet, vom Vermieter oder dem bisherigen Mieter eine Einrichtung oder ein Inventarstück zu erwerben.

SERVICE

Unsere Standorte

KrefeldKrefeld

HalleHalle (Saale)

LeipzigLeipzig

 DortmundDortmund


News - 17.07.2009

IDS Report 2009

Das neue Magazin der IDS Verwaltungsgesellschaft können Sie bei uns anfordern. Wir senden Ihnen gerne ein Exemplar.

Bestellen Sie direkt die aktuelle Ausgabe - telefonisch, per Fax oder Mail:

IDS Verwaltungsgesellschaft mbH
St.-Anton-Str. 69-71
D-47798 Krefeld
Telefon: +49 (0) 2151-65029-0
Telefax: +49 (0) 2151-65029-99
E-Mail: info@ids-verwaltung.de

weiterlesen »

News - 30.06.2009

Professionelle Verwaltung in schwierigen Zeiten
Im Interview mit dem DEAL-Magazin erläutert Olaf Stiller, worauf es bei der professionellen Immobilienverwaltung ankommt. Der Geschäftsführer der IDS erklärt zudem die Besonderheiten von Zwangsverwaltungen.
Das Interview als Download:

DEAL_Magazin_06_2009.pdf

weiterlesen »

News - 04.03.2009

IDS GmbH verwaltet Leipziger Gutenberggalerie
Die Gutenberggalerie in Leipzig wurde Ende Januar 2009 von der Westdeutschen ImmobilienBank AG erworben, die zuvor dem Fundus Fonds Nr. 29 gehörte. Die Krefelder IDS Verwaltungsgesellschaft mbH hat jetzt die Betreuung dieser zentral in Leipzig gelegenen, multifunktionalen Immobilie übernommen.

weiterlesen »